Nachhaltigkeitsbericht

Ab 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro (ob börsennotiert oder nicht) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Über 8 Schritte begleiten wir Ihr Unternehmen auf dem Weg zu einem Nachhaltigkeitsbericht nach den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Diese Leitlinien sind weltweit anerkannt und verbreitet. Dabei geht es darum, offen das bisher Erreichte sichtbar zu machen – aber auch, die bestehenden Möglichkeiten und Chancen zu erfassen, die wichtigsten positiven Effekte des Unternehmens darzulegen, neue Ideen und Lösungen zu entwickeln und diese zu erfolgreich kommunizieren: „Tu Gutes und sprich darüber“: So sorgt der Nachhaltigkeitsbericht für ein besseres Image, motiviertes Personal und innovative Impulse. 

Rufen Sie Dr. Bernhard Ulrich an unter +43 664 105 44 78 oder schicken Sie eine E-Mail an dr@ulich.or.at, wir beraten Sie gern! Wollen Sie sich schon vorher über unser Angebot, die Inhalte und den Ablauf informieren, so haben wir für Sie ein PDF erstellt, das Sie hier kostenlos downloaden können.

Die 8 Schritte zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Folgender Ablauf sorgt dafür, systematisch an einen laufend aktualisierbaren Nachhaltigkeitsbericht zu gelangen:

  1. Workshop 1: Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeits-Strategie. Definition von Nachhaltigkeits-relevanten Aspekte der Vision, Mission, Leitbild und Werten
  2. Nachhaltigkeits-Projekt: Zusammenstellung des Projektteams, Erarbeitung des Ressourcen- und Zeitplans
  3. Workshop 2: Entwicklung der Nachhaltigkeits-Themen und -Indikatoren mit allen relevanten Stakeholdern 
  4. Erhebung der Daten zu den Indikatoren
  5. Workshop 3: Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen
  6. Erstellung des Berichts
  7. Kommunikation des Berichts (Online, Presseaussendung oder -konferenz)
  8. Evaluation des Berichts

Die gewonnen Erkenntnisse fließen wiederum in den folgenden Bericht ein, wobei die weiteren Nachhaltigkeitsberichte auf dem ersten Dokument aufbauen und damit der Folgeaufwand erheblich geringer ist.

Was bringt der Nachhaltigkeitsbericht?

Gutes Management von Nachhaltigkeit, zusammengefasst im Nachhaltigkeitsbericht, hat das Potenzial, durch konstruktives Stakeholder-Engagement und Mitarbeiterbewusstsein neue, zukunftsgerechte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. So verbessern Sie auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, und das nachhaltig. 

Diese Konzepte zur Verbesserung von Umweltschutz, sozialer und ethischer Aspekte müssen in die Unternehmensaktivitäten und in Folge in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden, in enger Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern. Integriert in das Kerngeschäft, wird nachhaltiges Wirtschaften einen gemeinsamen Mehrwert schaffen – nicht nur für die Umwelt und die Gesellschaft, sondern auch für Ihr Unternehmen.

Eine spürbare Senkung der Kosten ist oft das überzeugendste Argument für die Umsetzung eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements. Durch den bewussteren Umgang mit Ressourcen (Energie, Wasser, Materialien etc.) lassen sich erhebliche Einsparungen treffen. Darüber hinaus verlangen Verbraucher, aber auch qualifizierte Job-Bewerber zunehmend Produkte und Dienstleistungen, die als „nachhaltig“ gekennzeichnet sind. Und das ehrlich und transparent. Ein nachhaltiges Unternehmen kann auf diese Weise den Umsatz und die Kunden- und Mitarbeiterbindung stärken, wird insgesamt damit wertvoller – der Unternehmens- wie auch Markenwert steigen.

Was genau ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Nachhaltigkeitsberichte verlangen von Unternehmen, dass sie nachweisen, was sie in ihren Betrieben tun, um nachhaltiger zu wirtschaften, einschließlich der Art und Weise, wie sie Risiken wie dem Klimawandel begegnen. Als Unternehmen nachhaltig zu handeln bedeutet auch, nicht nur die Ressource Natur möglichst schonend zu nutzen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu betreiben, sondern mit allen Ressourcen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Typische Beispiele für Aktivitäten sind:

  • Nachhaltige Lieferketten
  • Senkung des Energieverbrauchs, der CO2-Emmissionen
  • Umstellung auf erneuerbare Energie
  • Recycling
  • Steigerung der Wassereffizienz, Reduzierung von Verbrauchsmaterialien
  • Corporate Governance (z. B. Antikorruption)
  • Förderung von Vielfalt und Inklusion
  • Sozialprojekte wie Betriebskindergärten, freiwillige Öko-Initiativen
  • Nachhaltigkeitsschulungen, Ideen- und Verbesserungssysteme

Ziel der Nachhaltigkeitsberichte ist es auch, die Chancen und Risiken im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) transparent zu machen, die aus rechtlicher, ethischer und ökologischer Sicht für Investoren und Kunden immer wichtiger werden. Der Nachhaltigkeitsbericht soll Außenstehenden einen Einblick in die Funktionsweise eines Unternehmens über die Bilanz hinaus ermöglichen. Ziel der nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsberichte ist es, Kapitalströme in Richtung einer „grünen“ Wirtschaft zu lenken, im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung.

Mittels Nachhaltigkeitsbericht die Forschung ankurbeln

Auch die Berücksichtigung sozialer oder ökologischer Fragestellungen im F&E-Prozess fördert die Innovationsfähigkeit und damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Auf diese Weise sind in den letzten Jahren zahlreiche Produkt- und Prozessinnovationen entstanden. Ein überzeugender Nachhaltigkeitsbericht verbessert auch damit die Reputation Ihres Unternehmens. So differenzieren sich diese Unternehmen von Ihren Mitbewerbern und überzeugen neue Kunden und Geschäftspartner, die Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und Transparenz legen oder diese bereits aktiv einfordern. 

Welche Richtlinien gelten für den Nachhaltigkeitsbericht?

Die Rahmenrichtlinien für den Nachhaltigkeitsbericht finden sich hier:

Einen detaillierten Berichtsrahmen für weltweite Nachhaltigkeitsberichte bietet die Global Reporting Initiative (GRI), die G4-Leitlinien umfassen Kategorien, Dimensionen und Indikatoren, die Unternehmen bzw. Organisationen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützen sollen. Für die Berichterstattung nach der Global Reporting Initiative stehen Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

  • „Kern“: Hier umfasst der Nachhaltigkeitsbericht die Hauptaspekte der Nachhaltigkeitsbemühungen und einen Indikator für jeden Hauptaspekt im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.
  • „Umfassend“: Diese Option geht über die Kernoptionen hinaus, der Nachhaltigkeitsbericht umfasst alle Standardinformationen und alle Indikatoren zu Schlüsselaspekten.

Die Variante „Kern“ empfiehlt sich für die meisten mittelständischen Unternehmen, insbesondere in der Anfangsphase, also bei erstmals zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichten.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Für große börsennotierte Unternehmen sind Nachhaltigkeitsberichte bereits Pflicht. Sie müssen ihr Engagement für gesellschaftliche Verantwortung im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens regelmäßig offenlegen, die sogenannte Corporate Social Responsibility Directive (CSRD). In Zukunft wird die Zahl der Unternehmen, die die CSRD einhalten müssen, erheblich zunehmen. Dies verändert Umfang und Art der Corporate Sustainability Reporting (SFDR) in mehrfacher Hinsicht. Bisher betrifft die Non-Financial Disclosure Directive (NFRD) nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Bezugsgruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird jedoch künftig, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, die Unternehmensnachhaltigkeit sein.

Seit 2024 ist ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierten Klein- und Mittelbetrieben verpflichtet, über Nachhaltigkeit zu berichten. In Österreich wird die Zahl der Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten müssen von 90 auf rund 2.000 steigen. In der EU erhöht sich die Anzahl von 11.000 auf gut 49.000.

„Große Unternehmen“ ist ein gesetzlich definierter Begriff und bezeichnet eine Einheit, die mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreitet:

  • Nettoumsatz von 40 Millionen Euro
  • Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
  • 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs

Ab dem Geschäftsjahr 2024 gilt die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichte für große börsennotierte Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung im Jahr 2025).

Große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, müssen ab 2025 Nachhaltigkeitsberichte erstellen (erster Bericht 2026), wenn zwei der drei oben genannten Kategorien erfüllt sind.

Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen zudem folgende Organisationen einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen:

  • börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen
  • kleine Finanzinstitute und
  • firmeneigene Versicherungsunternehmen

Grundlage all dieser Regelungen ist übrigens das im Jahr 2015 von der EU verabschiedete Pariser Abkommen mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Seitdem sind institutionelle Anleger an den Kapitalmärkten verpflichtet, verstärkt auf nachhaltige und energiesparende Investitionen zu setzen.